1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DARIBOX bzw. DAGMARRICHTER DESIGN – Dagmar Richter, nachfolgend in Kurzform Dagmar Richter genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Dagmar Richter nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Dagmar Richter und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Dagmar Richter erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien sowie Beratungsdienstleistungen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten und Auftragsbestätigungen von Dagmar Richter.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Angebot und seinen Anlagen das vom Kunden an Dagmar Richter auszuhändigende Briefing. Wird Dagmar Richter das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Dagmar Richter über den Inhalt des Briefings ein Angebot/Auftragsbeschreibung, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Der Kunde muss diesem Angebot/Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, per Email, Brief oder per Unterschrift auf dem Angebot zustimmen. Anschließend wird dem Kunden in schriftlicher Form eine Auftragsbestätigung zugestellt (Brief oder Email) diese wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde dieser Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Dagmar Richter, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Dagmar Richter resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Dagmar Richter im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Dagmar Richter.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Dagmar Richter darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Dagmar Richter und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten von Dagmar Richter dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Dagmar Richter vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Dagmar Richter.
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3.6. Über den Umfang der Nutzung steht Dagmar Richter ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Dagmar Richter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Kosten für die Werbemittelvorbereitung oder Werbemittelproduktion, welche Dagmar Richter im Auftrag des Kunden auf eigene Rechnung einkauft, werden jeweils gesondert ausgewiesen und als verauslagte Kosten an den Kunden in tatsächlich entstandener Höhe zuzüglich 15% Service-Fee berechnet.
4.3. Stellt der Hersteller die Rechnung für die Werbemittelproduktion auf den Namen des Kunden aus, wird diese vom Hersteller an Dagmar Richter zur Prüfung weitergeleitet. Dagmar Richter leitet die geprüften Rechnungen zur direkten Bezahlung an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für die Produktion von Lithographien, Fotos etc. Als Bearbeitungshonorar erhebt Dagmar Richter 15 % (Service-Fee) auf die Nettosumme dieser Fremdleistungen.
4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Dagmar Richter dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Dagmar Richter verfügbar sein.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die Dagmar Richter dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Dagmar Richter von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann Dagmar Richter unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht
6.1. Dagmar Richter ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt Dagmar Richter alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Dagmar Richter sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Dagmar Richter erteilen.
8. Sorgfaltspflicht
8.1 Dagmar Richter wird die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.
8.2 Dagmar Richter verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen. In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Dagmar Richter erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Dagmar Richter ist nicht verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Dagmar Richter geht davon aus, dass dem Kunden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Werbemaßnahmen bekannt sind. Der Kunde stellt Dagmar Richter von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Dagmar Richter behält sich vor, den Kunden auf mögliche Verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, spezieller Werberechtsgesetze und Berufsordnungen hinzuweisen und Bedenken zu äußern. Erachtet Dagmar Richter für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche oder werberechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.
9.2. Dagmar Richter haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Dagmar Richter haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.3. Die von Dagmar Richter und dem Kunden abgestimmten Reinzeichnungen für den Druck oder der Produktion, werden dem Kunden vor Druck- Produktionsauftrag per Email zugestellt. Der Kunde hat die Verpflichtung alle Angaben in der angehängten PDF-Datei genau zu kontrollieren ob wirklich alle Angaben korrekt sind und etwaige Änderungswünsche Dagmar Richter umgehend mitzuteilen. Dazu zählt auch das Kontrollieren von Texten auf korrekte Rechtschreibung. Sollte nach Druck- Produktionsfreigabe festgestellt werden, dass die Druck- Produktionserzeugnisse für den Kunden aufgrund eines inhaltlichen Fehlers unbrauchbar sind, übernimmt Dagmar Richter dafür keinerlei Haftung. Dagmar Richter kann auf Wunsch des Kunden ein Lektorat beauftragen, die Korrekturlesung durchzuführen. Dies muss gesondert schriftlich festgehalten werden.
9.4. Dagmar Richter haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Höhe der Haftung ist auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von Dagmar Richter für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Dagmar Richter nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
10. Verwertungsgesellschaften
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Dagmar Richter verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis Dagmar Richter zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und Werbebereich an eine nichtjuristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
11. Leistungen Dritter
11.1. Dagmar Richter ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
11.2. Von Dagmar Richter eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Dagmar Richter eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von Dagmar Richter weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Hat nachweislich eine Beauftragung innerhalb dieser 24 Monate stattgefunden, kann Dagmar Richter Schadensersatzansprüche geltend machen.
12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
12.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Dagmar Richter angefertigt werden, verbleiben bei Dagmar Richter Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
13. Media-Planung und Media-Durchführung
13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Dagmar Richter nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Dagmar Richter dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
13.2. Dagmar Richter verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
13.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Dagmar Richter nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Dagmar Richter nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Dagmar Richter entsteht dadurch nicht.
14. Kennzeichnung
14.1 Dagmar Richter ist berechtigt bei allen Werbemaßnahmen und Werbemitteln auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
14.2 Dagmar Richter ist berechtigt auf ihren Internetseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
15. Streitigkeiten
15.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und Dagmar Richter geteilt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
16.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
16.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
16.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Dagmar Richter.
16.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.